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Fahren mit körperlichen Beeinträchtigungen

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung steht geschrieben, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeugs zum selbstständigen Führen des Fahrzeugs in der Lage sein muss.

Menschen mit körperlichen Bewegungseinschränkungen wie Querschnittlähmung, Halbseitenlähmung, Amputation oder Kleinwuchs können grundsätzlich ein Fahrzeug führen. 

Wer mit körperlichen Beeinträchtungen eine Fahrerlaubnis erwerben möchte muss zunächst einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob die Eignung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs gegeben ist oder durch welche technischen Hilfsmittel sie erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann.

Abhängig von der  Behinderung verlangt die Behörde ein ärztliches Gutachten, ein medizinisches-psychologisches Gutachten, ein technisches Gutachten das die notwendigen Fahrzeugumrüstungen festlegt und eine Fahrprobe.

Nach erfolgreicher Fahrausbildung und -prüfung auf einem den Gutachten entsprechend angepassten Fahrzeug werden dann die Auflagen und Beschränkungen in den Führerschein eingetragen.