Was können wir für dich tun?
Für jede Fahrerlaubnisklasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und ein bestimmtes Mindestalter. Genauso individuell, wie die Fahrerlaubnisklasse die Du erwerben möchtest, bist auch Du als Fahrschüler. Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse verändert zum Beispiel die nötige Anzahl der Theoriestunden oder Sonderfahrten, die Du absolvieren musst. Da wir das am besten zu Dir passende Angebot zu Deiner Fahrerlaubnis erstellen wollen, verzichten wir an dieser Stelle auf eine allgemeine Preisübersicht.
Wir bilden Dich in folgenden Führerscheinklassen aus:
Klasse B (Pkw, auch beschränkt auf Automatik)
Auch mit der Neuregelung B197 (Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug und mit dem Nachweis der Schaltkompetenz, erhältlich durch mind. 10 Ausbildungsstunden auf einem Schaltfahrzeug und anschließender mindestens 15 minütiger Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug) Damit dürfen nach bestanderer Fahrerlaubnisprüfung alle Fahrzeuge der Klasse B uneingeschränkt gefahren werden.
Autofahren schon ab 17!
Mit 16 1/2 Jahren kannst Du bei der Führerscheinstelle den Antrag für das begleitete Fahren stellen, damit Du pünktlich zu Deinem 17. Geburtstag in Deine automobile Zukunft starten kannst.
Autofahren, auch mit körperlicher Beeinträchtigung!
Wir bieten auch Führerscheinausbildung für Menschen an, die trotz körperlicher Beeinträchtigung am Straßenverkehr teilnehmen möchten oder durch Unfall oder Krankheit beeinträchtigt sind und ihre Fahrtauglichkeit nachweisen müssen. Weitere, individuelle Informationen geben wir gerne bei einer persönlichen Beratung.
Klasse BE (Pkw mit Anhänger)
Einen Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse darfst Du auch schon mit der Klasse B mitführen. Soll der Anhänger schwerer sein, benötigst Du entweder eine Fahrerschulung (Schlüsselzahl B96) oder die Führerscheinklasse BE, wenn die Kombination über 4250kg zulässige Gesamtmasse hat. Auch in dieser Fahrerlaubnisklasse ist das begleitete Fahren mit 17 Jahren möglich. Voraussetzung ist aber eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.
Klasse A/ A1/ A2 (fast alles, was einen Motor und zwei Räder hat...)
Um mit 15 Jahren Mofa fahren zu dürfen, benötigst Du die Mofa-Prüfbescheinigung. Die kleinste "richtige" Führerscheinklasse ist dann die Klasse AM, gefolgt von A2 und A1 bis hin zur Klasse A, mit der Du dann auch die "großen" Motorräder fahren darfst.
Was bieten wir noch?
Auffrischungsstunden
Du hast bereits eine Fahrerlaubnis und möchtest Dein Wissen auffrischen? Du fühlst dich unwohl oder unsicher im Straßenverkehr?
Auch dann kannst Du gern mit uns sprechen. Wir begleiten Dich auf individuell auf Deine Bedürfnisse zugeschnittenen Strecken, entweder mit dem eigenen oder mit einem unserer Fahrzeuge. Egal ob Stadtverkehr, Landstraße oder Autobahn, wir gehen auf Deine Wünsche ein.
Die einzige Voraussetzung hierfür ist eine gültige Fahrerlaubnis.