AM - A1 - A2 - A - B196 - B - B Automatik - B197 - B96 - BE - ♿

B(197)

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Seit dem 1.4.2021 besteht die Möglichkeit die  Klasse B auf dem einfacheren Weg mit Schlüsselzahl 197 zu erlangen. Damit darfst du uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren.

Der Hauptteil der Fahrausbildung und auch die praktische Fahrerlaubnisprüfung wird hierbei auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt. In deine Ausbidung ist eine Fahrerschulung mit einem Fahrzeug mit Handschaltgetriebe (5 x 90 Minuten) integriert. Damit erlangst du die Befähigung Autos mit Handschaltgetriebe fahren zu dürfen. Danach fährst du mit deinem Fahrlehrer noch eine 15 minütige Testfahrt.

Die Ausbildung in der Klasse B197 dauert nicht länger als bei Klasse B, da du durch die Ausbildung auf einem Auto mit Automatikgetriebe in der Regel weniger Fahrstunden benötigst.

Beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE handelt es sich um den Erwerb einer neuen Fahrerlaubnisklasse, die die Klasse B oder B197 im Vorbesitz erfordert. Daher muss die Fahrerlaubnisprüfung der Klasse BE, bei Vorbesitz der Klasse B(197), auf einem Fahrzeug mit Handschaltgetriebe erfolgen. Wird die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abglegt, so wird die Schlüsselzahl 78 (Nur auf Automatikfahrzeugen) für die Klasse BE erteilt.

 

Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren: 17 Jahre)

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