Fahrerschulung B196
- Mindestalter: 25 Jahre,
- 5 Jahre im Vorbesitz der Klasse B,
- Eine Fahrerschulung in einer Fahrschule, bestehend aus 4x90min theoretischem Untericht und mind. 5x90min praktische Ausbildung sind erforderlich.
- keine theoretische und praktische Prüfung.
- Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis darfst du im Inland ein Motorrad der Klasse A1 führen.
Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung der Fahrerlaubisklasse B und nicht um einen Erwerb des Motorradführerscheins. Diese Regelung gilt nur national und nicht im Ausland.