AM - A1 - A2 - A - B196 - B - B Automatik - B197 - B96 - BE - ♿

Fahrerschulung B196

- Mindestalter: 25 Jahre,

- 5 Jahre im Vorbesitz der Klasse B,

- Eine Fahrerschulung in einer Fahrschule, bestehend aus 4x90min theoretischem Untericht und mind. 5x90min praktische Ausbildung sind erforderlich.

- keine theoretische und praktische Prüfung.

- Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis darfst du im Inland ein Motorrad der Klasse A1 führen.

Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung der Fahrerlaubisklasse B und nicht um einen Erwerb des Motorradführerscheins. Diese Regelung gilt nur national und nicht im Ausland.