Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE handelt es sich um den Erwerb einer neuen Fahrerlaubnisklasse, die die Klasse B oder B197 im Vorbesitz erfordert. Daher muss die Fahrerlaubnisprüfung der Klasse BE, bei Vorbesitz der Klasse B(197), auf einem Fahrzeug mit Handschaltgetriebe erfolgen. Wird die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abglegt, so wird die Schlüsselzahl 78 (Nur auf Automatikfahrzeugen) für die Klasse BE erteilt.
Mindestalter: 18 Jahrer, (Begleitetes Fahren: 17 Jahre)